Die PET (Positronen-Emissions-Tomographie) unterscheidet sich vom Prinzip her nicht von den anderen nuklearmedizinischen Verfahren (Szintigraphie, SPECT). Der Patient erhält auch hier eine radioaktive Substanz (Radiopharmakon) und wird nach einer bestimmten Anreicherungsphase mit dem PET-Scanner untersucht. Die Besonderheit der PET ergibt sich aus der Zerfallsart der verwendeten Radioisotope, den sogenannten „Positronenstrahlern“: Diese haben für die Messung und Bildgebung besonders günstige physikalische Eigenschaften, weshalb sie im Vergleich zu den anderen nuklearmedizinischen Verfahren eine höhere Ortsauflösung erreichen, wodurch bereits sehr kleine Läsionen im Organismus erfasst werden können.
Bei der Computertomographie (CT) werden aus unterschiedlichen Richtungen viele Röntgenbilder eines Objekts erstellt; nachträglich werden anhand dieser Abbildungen sogenannte „Schnittbilder“ aus dem erfassten Volumen rekonstruiert. Die Computertomographie wird nur unter exakter Beachtung des Strahlenschutzes und bei klinischer Notwendigkeit der Untersuchung eingesetzt.
Sie benötigen: Zuweisung (detaillierte Fragestellung), Vorbilder/Befunde, Kreatininwert (kann auch bei uns abgenommen und überprüft werden), ausgefüllte Fragebögen. Sie dürfen 12 Stunden vor der Untersuchung keine Nahrung zu sich nehmen (Wasser, Medikamente sind erlaubt).
Die Untersuchungen bestehen aus drei Phasen:
In der Vorbereitungsphase wird die radioaktive Substanz speziell für jede Untersuchung hergestellt und dann der/dem Patientin/en verabreicht (zumeist intravenös).
Die technische Phase umfasst die Durchführung
Sie erhalten eine minimale Menge einer radioaktiven Substanz (Radiopharmakon) mit kurzer Halbwertszeit. Nach 20 -240 Minuten ist diese genügend im Zielorgan angereichert und die Untersuchung kann durchgeführt werden.
Diese Untersuchungen werden als Privatleistungen erbracht. Dies bedeutet, dass die nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sondern in Form einer Honorarnote direkt mit Ihnen verrechnet werden.